Corona Informationen

Sicher & sorglos Buchen

Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter steht bei uns an oberster Stelle. Damit Sie Ihren Aufenthalt in unserem Appartementhaus unbeschwert genießen können, informieren wir hier über besondere Maßnahmen und Vorkehrungen für diese besondere Zeit.
Stand 04.03.2022

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie bald bei uns zu begrüßen.
Familie Zrnjevic & Team

 

Ab 5. März 2022 fallen alle Corona-Maßnahmen, mit Ausnahme der FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs (z. B. Supermarkt, Post, Bank, Apotheke). Allerdings besteht von Seiten der Bundesregierung eine Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen.

AKTUELLE STORNOBEDINGUNGEN

Aufgrund der derzeitigen Situation rund um Covid19 haben wir unsere Stornobedingungen bis zum Ende der Sommersaison 2022 folgender Maßen für Sie angepasst. Sie können Ihren Aufenthalt selbstverständlich unkompliziert und kostenfrei bis 14 Tage vor der Anreise stornieren, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Eine Reisewarnung für Österreich bzw. Salzburg
  • Im Falle einer Grenzschließung
  • Im Falle, dass die Corona Ampel für unseren Bezirk St.Johann/Pg. Rot gestellt wird
  • Im Falle, dass die Gasteiner Bergbahnen ihren Betrieb einstellen müssten
  • Sie selbst aufgrund eines behördlichen Bescheides in Quarantäne müssen

Sollte es in einem kürzeren Zeitraum als 14 Tage bzw. erst WÄHREND ihres Urlaubes zu einer akuten Änderung der Lage kommen, wird die kostenlose Stornofrist selbstverständlich entsprechend angepasst. Ansonsten gelten die regulären Stornobedingungen.

EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG

Hier finden Sie alle Information über die Europäische Reiseversicherung finden Sie hier. Mehr Informationen über den Versicherungsschutz bei Covid-19 Erkrankung trotz aufrechter Pandemie finden Sie hier.

EINREISE NACH ÖSTERREICH

1) Bei einer Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen gilt die 3-G-Regel ohne Quarantäne (ab dem vollendeten 12. Lebensjahr)
Für die Einreise ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen.
Gültig für folgende Länder:
– In Europa: Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Zypern
– Weltweit: Australien, Hong Kong, Israel, Japan, Macau, Neuseeland, Saudi-Arabien, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, USA, Vietnam

2) Einreise aus Virusvariantenstaaten: ist mit Ausnahmeregelungen grundsätzlich untersagt
Die Einreise aus Virusvariantenstaaten ist wie bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische StaatsbürgerInnen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen.
Gültig für Länder: Botsuana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Sambabwe, Südafrika, Uruguay und Großbritannien

3) Einreise aus anderen Ländern: 3-G-Regel, Test mit Quarantäne
Bei Einreise aus sonstigen Staat ist für Geimpfte ohne Quarantäne möglich (vollständige Impfung mit 14 Tagen Abstand zur letzen Teilimpfung nötig). Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren können in Begleitung ihrer geimpften Eltern ohne Quarantänepflicht einreisen. Alle anderen benötigen einen aktuellen negativen Test oder den Nachweis über eine Genesung und müssen zusätzlich eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens nach fünf Tagen (Tag der Einreise = 0) durch einen negativen Test beendet werden kann.

Seit 10. Juni ist die Registrierung vor der Einreise nur mehr unter bestimmten Umständen nötig. Sie entfällt bei der Einreise aus sicheren Ländern (siehe Länderliste Punkt 1), allerdings nur, wenn ihr getestet, geimpft oder genesen einreist (Nachweis erforderlich). Wenn ihr euren Test erst nach der Einreise nachholen wollt, müsst ihr euch weiterhin vorab registrieren.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://reopen.europa.eu/de
Wir bitten Sie, sich vor der Einreise selbstständig über die Ausreisebedingungen aus Ihrem Heimatland zu informieren.

TESTMÖGLICHKEITEN FÜR GÄSTE IN GASTEIN

Testangebot in der Kurapotheke Bad Hofgastein

  • Kurapotheke, Pyrkerstraße 5
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr sowie 14.00 bis 17.30 Uhr; Samstag 8.00 bis 11.30 Uhr
  • ohne Anmeldung – Antigen-Schnelltest und PCR-Test ist für Personen mit österreichischer Sozialversicherungsnummer kostenlos für alle anderen belaufen sich die Kosten auf € 30,00 (Antigentest) pro Testung und € 35,00 (PCR-Test) pro Testung.

TESTANGEBOT IN DER APOTHEKE BAD GASTEIN

  • Kurapotheke Bad Gastein, Böcksteiner Bundesstraße 1C
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr; Samstag 8.30 bis 11.30 Uhr (ohne Anmeldung möglich)
  • Antigen-Schnelltest und PCR-Test ist für Personen mit österreichischer Sozialversicherungsnummer kostenlos, für alle anderen belaufen sich die Kosten auf € 35,00 pro Testung.

PCR-Gurgeltests für zu Hause

Ab 27. Oktober werden kostenlose PCR-Gurgeltests für zu Hause angeboten. Ausgabestationen sind die beiden Spar-Filialen in Bad Hofgastein und Dorfgastein, sowie der Eurospar in Bad Gastein. Abgegeben werden können die Tests ebenfalls dort und zusätzlich noch in den drei Gemeindeämtern der Orte. Das Ergebnis ist 72 Stunden gültig. Die Tests werden von Montag bis Samstag abgeholt. An Sonn- und Feiertagen nicht. Wenn die Tests bis zur angegebenen Uhrzeit (steht auf den Sammelboxen – 10.00 Uhr) abgegeben werden, bekommt man das Testergebnis innerhalb von 24 Stunden. Mehr Informationen finden Sie hier.

INANSPRUCHNAHME VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN

Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen während Ihres Urlaubs (Restaurants, Therme, Bergbahnen, Gasteiner Heilstollen etc.) sind separate Nachweise lt. Verordnung notwendig.